Montag, 24. November 2008

Häufig gestellte Fragen

1. Wer kann ein Studentenkredit beantragen?
  • Deutsche und ihre Angehörigen 1.Grades wohnhaft in Deutschland
  • EU-Bürger und deren Angehörige 1.Grade wohnhaft in Deutschland
  • EWR-Bürger
  • immatrikulierte Studenten an einer deutschen Hochschule oder einer anderen anerkannten Hochschule
2. Kann ich für jedes Studium einen Studentenkredit beantragen?
  • es muss sich um ein Erststudium handeln, oder
  • ein konsekutives oder nicht-konsekutives Masterstudium
3. Wie hoch ist die maximale Darlehenssumme?
  • diese kann variabel von Ihnen festgesetzt werden, bis zu einer monatlichen Rate von 650Euro
4. Über welchen Zeitraum wird das Darlehen ausbezahlt?
  • flexible gestaltbar bis zu 34 Jahren
  • wird bis zu 5 Jahre ausbezahlt, kann um 4 Semester verlängert werden
  • die Tilgungsphase kann bis zu 25 Jahren gehen
5. Wo und wie kann ich es beantragen?
  • bei der KfW-Förderbank unter dem Online-Kredit-Portal
  • bei Ihrer Hausbank
6. Wieviel muss ich zurück zahlen?
  • Sie müssen die Darlehenssummer plus Zinsen zurück zahlen
6.1. Ab wann muss ich es zurück zahlen?
  • nach einer Karenzphase von 18 bis zu 23 Monaten
7. Welche Extra-Kosten fallen an?
  • für ein eventuell erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro fällig
8. Wie viel Zinsen muss ich zahlen?
  • richtet sich nach dem Effektivzinssatz der KfW-Förderbank
  • es wird ein maximaler Zinssatz für 15 Jahre garantiert
8.1. Wie hoch ist der aktuelle Zinssatz?
  • die Zinsen sind variabel und werden halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst
8.2. Muss ich die Zinsen während der Auzahlungszeit bereits bezahlen?
  • der Zinssatz wird mit dem monatlichen Auszahlungbetrag verrechnet
  • es gibt die Möglichkeit eines Zinsaufschub
9. Was passiert, wenn ich das Studienfach wechsle?
  • ein Studienfachwechsel ist folgenlos aber der KfW mitzuteilen
9.1. Kann die Auszahlung ausgesetzt werden?
  • bei verspätetem Einreichen von erforderlichen Dokumenten, wie dem Leistungsnachweis oder der Studienbescheinigung
  • auf Wunsch des Darlehensnehmers
  • negative Bonitätsauskunft (wie zum Beispiel bei Privatinsolvenz oder Haft)
9.2. Was passiert, wenn ich das Studium vorzeitig abbreche?
  • dann wird die Auszahlung gestoppt
10. Kann ich mich persönlich beraten lassen?
10. Welche Unterlagen benötige ich zur Antragsstellung?
  • gültige Studienbescheinigung
  • Personalausweis, oder sonstiges amtliches Ausweisdokument
  • Kontoverbindungsdaten über ein Konto in Deutschland

Keine Kommentare: