Es gibt nicht nur den einen Studentenkredit sondern auch Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen im Auftrag der Länder.
Bayrische Studienbeitragsdarlehen
Da in Bayern seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zwischen 300 und 500 Euro zu zahlen sind, wird den Studenten seitdem auch das zinsgünstige bayrische Studienbeitragsdarlehen angeboten. Die Beiträge werden nicht an die Studierenden sondern direkt an die Hochschule überwiesen.
Man kann es elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung beantragen. Voraussetzung ist, dass man deutscher Staatsbürger, EU Mitgliedsstaatsbürger, Familienangehöriger von EU- oder EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland oder Bildungsinländer ist, dass heißt Ausländer die ihre Hochschulgangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studium und einer Karenzzeit von bis zu 24 Monaten.Wenn man bereist Bafög bekommt, gibt es allerdings eine Verschuldungsobergrenze von 15000Euro. Das heißt, wenn man darüber liegt bekommt man den Rest des Darlehens auf Antrag erlassen.
Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Auch Niedersachsen vergibt ein Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung über das Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Antragsberechtigt sich auch hier Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren nahen Familienangehörigen, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose die ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben. Voraussetzung ist auch hier das es sich um ein Erststudium handelt, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Der Umfang beträgt 500 Euro je Semester oder 333 Euro pro Trimester für die Dauer der Regelstudienzeit plus bei begründeten Antrag zuzüglich 4 Semester. Ausgezahlt wird der Betrag halbjährig. Den Antrag können sie bei der NBank stellen, Kreditgeber ist allerdings auch hier die KfW. Auch hier werden keine Sicherheiten verlangt und es ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers.
Studiengebührendarlehen-Saarland
Das Saarland hat zum Wintersemester 2007/2008 ebenfalls Studiengebühren eingeführt und diese zur Sozialverträglichkeit mit einem Darlehensangebot für Studenten flankiert. Wie in Bayern und Niedersachsen auch, geschieht die Studiengebührenfinanzierung elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom gewählten Studiengang. Berechtigt ist jeder der das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, EU-Bürger und Bürger der EWR ist sowie Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürger, heimatlose Ausländer und Bildungsinländer. Die Auszahlungszeit beläuft sich auf die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester. Über Fortführung oder Unterbrechung der Auszahlung kann jedes Semester neu entschieden werden.
Sozial verträglich ist das Darlehen in der Hinsicht, dass es erst nach einer Karenzphase von 24 Monaten zurück gezahlt werden muss und auch nur dann wenn ein Mindesteinkommen von 1060 Euro netto vorhanden ist, Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell gewählt werden und für BAFöG - Empfänger gilt, dass eine Rückzahlungsgrenze von 15000Euro besteht. Alles was darüber hinaus geht wird erlassen. Eine Darlehensberechtigung sowie Informationen über den genauen Ablauf bekommen Sie von Ihrer Hochschule.
Dienstag, 25. November 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen