Der Beginn eines Studium ist oft mit dem Auszug aus dem Elternhaus gekennzeichnet. Damit sind erhebliche Kosten verbunden, die einem im ersten Moment nicht so deutlich bewusst sind. Wenn man nun auf einen Studienkredit angewiesen ist, sollte man wissen wie viel Geld man denn eigentlich benötigt. Dazu werden anschließend hier Posten aufgeführt, die einen kleinen Überblick über die Lebenserhaltungskosten bieten sollen. Die angegebenen Werte beruhen auf Mittelwerte und beziehen sich auf die Studie des Deutschen Studentenwerkes von 2006.
Die Ausgaben für die Miete betragen durchschnittlich 266 € im Monat. Dabei kommt es auf die gewählte Wohnform an. Das Wohnheim bietet immer noch die günstige Variante zu wohnen an, dort liegen die Kosten durchschnittlich bei ca. 201 €. Eine eigene Wohnung ist zwar toll aber auch die teuerste Variante mit durchschnittlich 316 € Miete im Monat. Auch die Entscheidung, wo man studiert schlägt sich auf die Mietkosten nieder. Die alten Bundesländern liegen in den Mietkosten immer noch über den neuen Bundesländern. Außerdem sind die Mieten in Großstädten, wie München und Hamburg oft 2,5 mal so teuer als im ländlichen Raum.
Nach der Miete kommt gleich die Frage nach den Kosten für Ernährung und Kleidung. Für Nahrung geben Studenten im Durchschnitt zwischen 80 € und 200 € aus. Und die Kosten für Kleidung liegen dann noch mal bei durchschnittlich 50 €.
Wenn nun die Grundbedürfnisse bezahlt sind kommen auch noch Ausgaben für Lernmittel auf die Studenten zu. Diese liegen im Durchschnitts bei 35 €. Hier gibt es allerdings gravierende Unterschiede in den Studienrichtungen. Studierende der Zahnmedizin und des Studienbereichs „Bildende Kunst, Gestaltung, Graphik, Design, neue Medien“ geben mit durchschnittlich 77 € bzw. 57 € das meiste Geld für Lernmittel aus. Gefolgt von den Studienfächern Architektur (54 €), Rechtswissenschaftler und Veterinärmediziner (47 €), Humanmedizinern (44 €), Wirtschaftswissenschaften (33 €), Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften (30 €).
Des Weiteren darf man die Ausgaben für Fahrtkosten nicht unterschätzen. Hier muss man sich entscheiden, will man sich mit dem Auto fortbewegen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Ausgaben für ein Auto belaufen sich durchschnittlich auf 119 € im Monat und die der öffentlichen Verkehrsmittel (inklusive Semesterticket) auf monatlich 35 €.
Nun kommen auch Kosten für Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente auf einem zu. Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind noch über ihre Eltern pflichtversichert und damit Beitragsbefreit. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ab 25 Jahre liegt bei momentan 54,78 €.
Die Ausgaben für Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren liegen bei ca. 43 € und die für Freizeit, Kultur und Sport liegen bei ca. 62 € im Monat.
Beiträge an die Hochschule, wie Ausgaben für Einschreibung und Rückmeldung belaufen sich im Durchschnitt auf 141 € pro Semester. Hier muss allerdings beachtet werden, dass inzwischen an einigen Hochschulen in einigen Bundesländern Studiengebühren zu entrichten sind und diese können sich auf bis zu 500 € im Semester belaufen. Bei privaten Hochschulen sind diese Beträge noch bei Weitem höher.
Wenn man diese einzelnen Kosten nun zusammen rechnet, kommt man im Monat auf einen durchschnittlichen Betrag von im besten Fall ca. 567 € bis 645 € betragen. Zu beachten gilt, dass es sich hier nur um Durchschnittswerte handelt und sich die individuelle Situation erheblicht davon unterscheiden kann.
Dienstag, 25. November 2008
Arten von Studienkrediten
Es gibt nicht nur den einen Studentenkredit sondern auch Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen im Auftrag der Länder.
Bayrische Studienbeitragsdarlehen
Da in Bayern seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zwischen 300 und 500 Euro zu zahlen sind, wird den Studenten seitdem auch das zinsgünstige bayrische Studienbeitragsdarlehen angeboten. Die Beiträge werden nicht an die Studierenden sondern direkt an die Hochschule überwiesen.
Man kann es elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung beantragen. Voraussetzung ist, dass man deutscher Staatsbürger, EU Mitgliedsstaatsbürger, Familienangehöriger von EU- oder EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland oder Bildungsinländer ist, dass heißt Ausländer die ihre Hochschulgangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studium und einer Karenzzeit von bis zu 24 Monaten.Wenn man bereist Bafög bekommt, gibt es allerdings eine Verschuldungsobergrenze von 15000Euro. Das heißt, wenn man darüber liegt bekommt man den Rest des Darlehens auf Antrag erlassen.
Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Auch Niedersachsen vergibt ein Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung über das Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Antragsberechtigt sich auch hier Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren nahen Familienangehörigen, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose die ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben. Voraussetzung ist auch hier das es sich um ein Erststudium handelt, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Der Umfang beträgt 500 Euro je Semester oder 333 Euro pro Trimester für die Dauer der Regelstudienzeit plus bei begründeten Antrag zuzüglich 4 Semester. Ausgezahlt wird der Betrag halbjährig. Den Antrag können sie bei der NBank stellen, Kreditgeber ist allerdings auch hier die KfW. Auch hier werden keine Sicherheiten verlangt und es ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers.
Studiengebührendarlehen-Saarland
Das Saarland hat zum Wintersemester 2007/2008 ebenfalls Studiengebühren eingeführt und diese zur Sozialverträglichkeit mit einem Darlehensangebot für Studenten flankiert. Wie in Bayern und Niedersachsen auch, geschieht die Studiengebührenfinanzierung elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom gewählten Studiengang. Berechtigt ist jeder der das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, EU-Bürger und Bürger der EWR ist sowie Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürger, heimatlose Ausländer und Bildungsinländer. Die Auszahlungszeit beläuft sich auf die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester. Über Fortführung oder Unterbrechung der Auszahlung kann jedes Semester neu entschieden werden.
Sozial verträglich ist das Darlehen in der Hinsicht, dass es erst nach einer Karenzphase von 24 Monaten zurück gezahlt werden muss und auch nur dann wenn ein Mindesteinkommen von 1060 Euro netto vorhanden ist, Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell gewählt werden und für BAFöG - Empfänger gilt, dass eine Rückzahlungsgrenze von 15000Euro besteht. Alles was darüber hinaus geht wird erlassen. Eine Darlehensberechtigung sowie Informationen über den genauen Ablauf bekommen Sie von Ihrer Hochschule.
Bayrische Studienbeitragsdarlehen
Da in Bayern seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zwischen 300 und 500 Euro zu zahlen sind, wird den Studenten seitdem auch das zinsgünstige bayrische Studienbeitragsdarlehen angeboten. Die Beiträge werden nicht an die Studierenden sondern direkt an die Hochschule überwiesen.
Man kann es elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung beantragen. Voraussetzung ist, dass man deutscher Staatsbürger, EU Mitgliedsstaatsbürger, Familienangehöriger von EU- oder EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland oder Bildungsinländer ist, dass heißt Ausländer die ihre Hochschulgangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studium und einer Karenzzeit von bis zu 24 Monaten.Wenn man bereist Bafög bekommt, gibt es allerdings eine Verschuldungsobergrenze von 15000Euro. Das heißt, wenn man darüber liegt bekommt man den Rest des Darlehens auf Antrag erlassen.
Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Auch Niedersachsen vergibt ein Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung über das Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Antragsberechtigt sich auch hier Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren nahen Familienangehörigen, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose die ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben. Voraussetzung ist auch hier das es sich um ein Erststudium handelt, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Der Umfang beträgt 500 Euro je Semester oder 333 Euro pro Trimester für die Dauer der Regelstudienzeit plus bei begründeten Antrag zuzüglich 4 Semester. Ausgezahlt wird der Betrag halbjährig. Den Antrag können sie bei der NBank stellen, Kreditgeber ist allerdings auch hier die KfW. Auch hier werden keine Sicherheiten verlangt und es ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers.
Studiengebührendarlehen-Saarland
Das Saarland hat zum Wintersemester 2007/2008 ebenfalls Studiengebühren eingeführt und diese zur Sozialverträglichkeit mit einem Darlehensangebot für Studenten flankiert. Wie in Bayern und Niedersachsen auch, geschieht die Studiengebührenfinanzierung elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom gewählten Studiengang. Berechtigt ist jeder der das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, EU-Bürger und Bürger der EWR ist sowie Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürger, heimatlose Ausländer und Bildungsinländer. Die Auszahlungszeit beläuft sich auf die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester. Über Fortführung oder Unterbrechung der Auszahlung kann jedes Semester neu entschieden werden.
Sozial verträglich ist das Darlehen in der Hinsicht, dass es erst nach einer Karenzphase von 24 Monaten zurück gezahlt werden muss und auch nur dann wenn ein Mindesteinkommen von 1060 Euro netto vorhanden ist, Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell gewählt werden und für BAFöG - Empfänger gilt, dass eine Rückzahlungsgrenze von 15000Euro besteht. Alles was darüber hinaus geht wird erlassen. Eine Darlehensberechtigung sowie Informationen über den genauen Ablauf bekommen Sie von Ihrer Hochschule.
Erforderliche Angaben beim Darlehensantrag
1. Zur Person
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, Ausstelldatum des Ausweises, Ausweisgültigkeit, Ausweistyp (Personalausweis, ausländisches Dokument, Reisepass, sonstiges inländisches Dokument), ausstellende Behörde
- Straße, Postleitzahl, Ort, Staat
- Telefonnummer mit Vor- und Zuwahl
- freiwillig Angaben: alternative Telefonnummer, E-Mail Adresse, Postanschrift soweit abweichend vom Erstwohnsitz, Anschrift der Eltern
- Bankleitzahl, Kontonummer, Einzugsermächtigung
- Hochschule, hier muss geprüft werden welche Hochschule mit welchem Kredit gefördert wird
- Matrikelnummer oder Bewerbernummer
- erstes Studienfach
- aktuelles Hochschulsemester zu Förderbeginn
- bisherige beitragsfreie Semester oder Urlaubssemester
- angestrebter Abschluss, wie Bachelor, Diplom, Magister, Master, Staatsexamen, sonstiger Hochschulabschluss
- Erklärung, dass sie noch keinen Hochschulabschluss bisher gemacht haben
- Beginn der ersten Auszahlung (z.B. SS 2009)
Montag, 24. November 2008
Häufig gestellte Fragen
1. Wer kann ein Studentenkredit beantragen?
- Deutsche und ihre Angehörigen 1.Grades wohnhaft in Deutschland
- EU-Bürger und deren Angehörige 1.Grade wohnhaft in Deutschland
- EWR-Bürger
- immatrikulierte Studenten an einer deutschen Hochschule oder einer anderen anerkannten Hochschule
- es muss sich um ein Erststudium handeln, oder
- ein konsekutives oder nicht-konsekutives Masterstudium
- diese kann variabel von Ihnen festgesetzt werden, bis zu einer monatlichen Rate von 650Euro
- flexible gestaltbar bis zu 34 Jahren
- wird bis zu 5 Jahre ausbezahlt, kann um 4 Semester verlängert werden
- die Tilgungsphase kann bis zu 25 Jahren gehen
- bei der KfW-Förderbank unter dem Online-Kredit-Portal
- bei Ihrer Hausbank
- Sie müssen die Darlehenssummer plus Zinsen zurück zahlen
- nach einer Karenzphase von 18 bis zu 23 Monaten
- für ein eventuell erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro fällig
- richtet sich nach dem Effektivzinssatz der KfW-Förderbank
- es wird ein maximaler Zinssatz für 15 Jahre garantiert
- die Zinsen sind variabel und werden halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst
- der Zinssatz wird mit dem monatlichen Auszahlungbetrag verrechnet
- es gibt die Möglichkeit eines Zinsaufschub
- ein Studienfachwechsel ist folgenlos aber der KfW mitzuteilen
- bei verspätetem Einreichen von erforderlichen Dokumenten, wie dem Leistungsnachweis oder der Studienbescheinigung
- auf Wunsch des Darlehensnehmers
- negative Bonitätsauskunft (wie zum Beispiel bei Privatinsolvenz oder Haft)
- dann wird die Auszahlung gestoppt
- Ja, in den Beratungszentren der KfW
- gültige Studienbescheinigung
- Personalausweis, oder sonstiges amtliches Ausweisdokument
- Kontoverbindungsdaten über ein Konto in Deutschland
Sicher durchs Studium
...mit Hilfe des Studentenkredites. Dieser stellt für alle diejenigen eine Alternative dar, die kein Bafög bekommen und die finanzielle Unterstützung durch das Elternhaus nicht ausreicht oder gar ganz entfällt. Man muss aber auch hier einige Voraussetzungen erfüllen:
- es handelt sich um ein Erststudium
- man hat bisher keinen Hochschulabschluss
- man ist volljährig
- man hat das 31.Lebensjahr noch nicht vollendet
- man ist an einer staatlich anerkannten Hochschule, mit Sitz in Deutschland immatrikuliert
- man ist deutscher Staatsbürger oder ist verwandt (gilt nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie eigene Kinder) mit einem deutschen Staatsbürger und befindet sich in Deutschland
- man ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU und hält sich rechtmäßig seit 3 Jahre in Deutschland auf, dies gilt auch für deren Angehörige die sich ebenfalls in Deutschland aufhalten, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit
Dieser Kredit soll dem Studenten die Möglichkeit geben, sein Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Daher ist die Auszahlungszeit auch auf höchstens 5 Jahre ausgelegt und kann nur bei begründetem Antrag bis zu 4 Semester verlängert werden. Es wird hier, wie auch beim Bafög üblich, spätestens nach dem 5.Semester ein Leistungsnachweis gefordert, da die Förderung nur dann erfolgt, wenn der Abschluss auch wirklich realisierbar ist Der Studienkredit dient nur der Finanzierung der Lebenserhaltungskosten und wird in monatlichen Raten, von bis zu 650Euro, ausgezahlt. Die Tilgung erfolgt erst nach einer Karenzzeit von bis zu 23 Monaten, danach wird mit der Bank ein Tilgungsplan vereinbart. Gewährt wird der Kredit von der KfW und beantragen können Sie diesen direkt online über deren Portal oder bei fast jedem anderen Kreditinstitut. Besonders geeignet für Studenten ist dieser Kredit auch deswegen, weil keine Sicherheiten zu stellen sind.
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