Montag, 27. Juni 2011
Als Student bereits Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Bereits als Student sollte man an seine Zukunft denken und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zwar mag der Name etwas irreführend sein, da Studenten an sich ja noch keinen Beruf ausüben, dennoch hat ein Abschluss als Student bereits einige Vorteile. Bei Abschluss einer solchen Police in der Regel ein Gesundheitstest durchgeführt, der die Höhe der Beiträge maßgeblich mitbestimmt. Je jünger man ist, desto geringer fällt bei den meisten Menschen die Krankenakte aus und dementsprechend auch die zu zahlenden Beiträge. Bei Abschluss sollte man unbedingt darauf achten, dass der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, die einen nochmalige Gesundheitsprüfung nach Abschluss des Studiums ausschließt.
Miete sparen durch Hilfe im Haushalt
Als Student weiß man oft nicht wie man seine laufenden Kosten decken soll. Der Verdienst aus dem Nebenjob reicht vorne und hinten nicht. Noch mehr zu arbeiten stellt keine Alternative dar, weil sonst das Studium zu sehr darunter leidet.
Eine Möglichkeit Geld zu sparen bietet das Projekt „Wohnen für Hilfe“. Hier können Studenten in eine ganz besondere WG einziehen und bezahlen monetär keine Miete. Genau wie bei jeder anderen WG auch, wird ein ganz normaler Untermietvertrag erstellt, der lediglich die Besonderheit aufweist, dass hier die Miete in Arbeitsstunden vereinbart wird und der oder die Mitbewohner bereits etwas betagt sind. Senioren stellen Studenten Wohnfläche zur Verfügung und erhalten dafür Hilfe im Haushalt. Das entlastet die Geldbörse der Studenten und die Gesundheit des älteren Mitbewohners.
Eine Möglichkeit Geld zu sparen bietet das Projekt „Wohnen für Hilfe“. Hier können Studenten in eine ganz besondere WG einziehen und bezahlen monetär keine Miete. Genau wie bei jeder anderen WG auch, wird ein ganz normaler Untermietvertrag erstellt, der lediglich die Besonderheit aufweist, dass hier die Miete in Arbeitsstunden vereinbart wird und der oder die Mitbewohner bereits etwas betagt sind. Senioren stellen Studenten Wohnfläche zur Verfügung und erhalten dafür Hilfe im Haushalt. Das entlastet die Geldbörse der Studenten und die Gesundheit des älteren Mitbewohners.
Dienstag, 27. Januar 2009
Wer die Wahl hat, hat die Qual...
Welches Fach?
Dazu muss man herausfinden, worin man Talent hat, wo das Interesse liegt, wofür man sich begeistern kann. Dazu sollten folgende Fragen beantwortet werden:Interessieren mich Naturwissenschaften oder Zahlen und Fakten? Will ich in fremde Länder reisen und Sprachen und Kulturen kennenlernen? Will ich Menschen helfen, sie beraten und unterstützen? Bin ich kreativ-will ich künstlerisch tätig sein? Interessieren mich Computer, das Internet oder doch lieber Tiere und Pflanzen? Wenn man diese Fragen beantwortet hat, ist man seinem gewünschten Studienfach schon einen Schritt näher gekommen. Daneben sollte man aber die Berufschancen nicht ganz außer Acht lassen, um später in dem Fachgebiet auch arbeiten zu können. Zur Beantwortung dieser Fragen kann man Bücher zur Berufs- und Studienwahl zu Rate ziehen oder in Berufsinformationszentren sich Informations-Material besorgen oder sich persönlich beraten lassen. Außerdem bieten die Hochschulen auch direkte Studieninformationstage sowie auch allgemeine Studienberatungen an.
Welcher Abschluss?
Mit dem Abschluss der allgemeinen Hochschulreife hat man die Wahl zwischen Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom und Magister. Das kommt natürlich auch auf das gewählte Studienfach an.
Bachelor:
1-Fach-Bachelor, das heißt man studiert ein abgegrenztes Fach.
2-Fach-Bachelor, das heißt man studiert zwei gleichwertige Fächer oder ein Haupt- und ein Nebenfach oder zwei Nebenfächer
Die Regelstudienzeit beläuft sich auf 6 Semester und darüber hinaus auf höchsten 8 Semester. Promovieren kann man erst nachdem man darüber hinaus noch einen Master in dem betreffenden Fach abgeschlossen.
Master:
Voraussetzung ist ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium, das heißt ein Master ist immer ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Es gibt drei Typen von Masterstudiengängen: der konsekutive Studiengang, der fachlich auf ein Bachelorstudium aufbaut; der nicht-konsekutive Studiengang, der keinen Bachelorbezug hat und der weiterbildende Master, dieser setzt neben einen Bachelorabschluss berufspraktische Erfahrung voraus. Der akademische Grad Master berechtigt zur Promotion. Beim konsekutiven Masterstudiengang beträgt die Regelstudienzeit ca. 2-4 Semester.
Staatsexamen:
Ist ein Abschluss der vom Staat gewährt wird, da diese Ausbildung im öffentlichen Interesse liegt. Dabei wird das erste Staatsexamen seit der Studienreform 2003 inzwischen an der Hochschule abgenommen und erst das zweite Staatsexamen erfolgt dann vom Staat. Dazwischen liegt eine praxisnahe Phase, in der man Referendariat ablegt. Die Regelstudienzeit beträgt für Lehramt 6-9 Semester, für Medizin 10-12 Semester und für Juristen 9 Semester. Es besteht danach die Möglichkeit zu promovieren.
Diplom:
Dieser Abschluss ist für fast alle, bis auf die Geisteswissenschaften, Standard. Allerdings erfolgt gerade eine Umstellung zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Ein Diplom ohne Zusatz bezeichnet den Abschluss an einer Hochschule, mit dem Zusatz PH eine Pädagogische Hochschule, mit FH ist der Abschluss an einer Fachhochschule gemeint und mit BA die Berufsakademien. Die Regelstudienzeit beträgt an der Berufsakademie 6 Semester, an der Fachhochschule 8 Semester und an der Uni, PH oder Kunst- und Musikhochschule bis zu 10 Semester. Eine Promotion ist nach Abschluss des Diploms möglich.
Magister:
Ist der übliche Abschluss für Geisteswissenschaften, bei dem meist 2 Fächer-ein Haupt- und ein Nebenfach studiert werden. Wie auch das Diplom wird der Magister inzwischen mehr und mehr durch den Bachelor/Master abgelöst. Das Magister Studium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor sondern ist eher wissenschaftlich orientiert. Dabei hat die Möglichkeit einer breiten Fächerkombination. Dabei haben die Studenten das ziel sich auf ein bestimmtes Einsatzgebiet vorzubereiten, wie die Tätigkeit im Hochschul-, Verlagswesen oder im Freizeit- und Medienbereich sowie Erwachsenen- und Weiterbildung. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester und es kann eine Promotion angeschlossen werden.
Welche Hochschule?
Universität:
Universitäten dienen nicht nur der Ausbildung sondern auch im großen Umfang der Forschung. Sie sind meist sehr groß und können somit auch einen breiten Katalog an Fächern anbieten. Auch bieten sie kulturelle, politische und sportliche Hochschulgruppen an, in denen man seine Interessen verfolgen kann. Studienbeginn ist meist das Wintersemester, in Ausnahmen auch das Sommersemester.
Fachhochschule:
Diese sind eher auf die Wissensvermittlung gerichtet und nicht auf Forschung. Daher wird hier auch eine anwendungsorientiertere Ausbildung als zum Beispiel Universitäten geboten. Weswegen im Studium meist ein bis zwei Praxissemester enthalten sind. Voraussetzung ist meist zusätzlich zum Abitur ein fachbezogenenes Vorpraktikum, daneben werden auch eine fachspezifische Berufsausbildung oder eine einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachhochschulreife anerkannt. Auch hier beginnt das Studium zum Wintersemester.
Berufsakademie:
Bieten ausschließlich kooperative Studiengänge an, das heißt der Studien bzw. Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und belegt dazu parallel einen dreijährigen Studiengang an der Berufsakademie, in der die Theorie vermittelt wird. Hier ist einen anschließenden Promotion nicht möglich. Das Studium beginnt i.d.R. Nur im September bzw. Oktober.
Welcher Standort?
Hier sollte nicht zählen, wie weit man von zu Hause wegziehen muss, sondern Dinge, wie die Stadt in die man zieht, schließlich sollte man sich hier wohl fühlen.
Welche Uni, FH oder Berufsakademie nun welche Vorzüge bietet kann man in einem Uni-Ranking nachlesen. Hier haben Studenten ihre Hochschule sowie die Professoren bewertet. Das sind meist individuelle Beurteilungen und keine objektiven Einschätzung aber so kann man sich einen ersten Eindruck verschaffen.
ZVS:
Sie hat die Aufgabe die Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in einem Auswahlverfahren zu vergeben.
Dazu muss man herausfinden, worin man Talent hat, wo das Interesse liegt, wofür man sich begeistern kann. Dazu sollten folgende Fragen beantwortet werden:Interessieren mich Naturwissenschaften oder Zahlen und Fakten? Will ich in fremde Länder reisen und Sprachen und Kulturen kennenlernen? Will ich Menschen helfen, sie beraten und unterstützen? Bin ich kreativ-will ich künstlerisch tätig sein? Interessieren mich Computer, das Internet oder doch lieber Tiere und Pflanzen? Wenn man diese Fragen beantwortet hat, ist man seinem gewünschten Studienfach schon einen Schritt näher gekommen. Daneben sollte man aber die Berufschancen nicht ganz außer Acht lassen, um später in dem Fachgebiet auch arbeiten zu können. Zur Beantwortung dieser Fragen kann man Bücher zur Berufs- und Studienwahl zu Rate ziehen oder in Berufsinformationszentren sich Informations-Material besorgen oder sich persönlich beraten lassen. Außerdem bieten die Hochschulen auch direkte Studieninformationstage sowie auch allgemeine Studienberatungen an.
Welcher Abschluss?
Mit dem Abschluss der allgemeinen Hochschulreife hat man die Wahl zwischen Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom und Magister. Das kommt natürlich auch auf das gewählte Studienfach an.
Bachelor:
1-Fach-Bachelor, das heißt man studiert ein abgegrenztes Fach.
2-Fach-Bachelor, das heißt man studiert zwei gleichwertige Fächer oder ein Haupt- und ein Nebenfach oder zwei Nebenfächer
Die Regelstudienzeit beläuft sich auf 6 Semester und darüber hinaus auf höchsten 8 Semester. Promovieren kann man erst nachdem man darüber hinaus noch einen Master in dem betreffenden Fach abgeschlossen.
Master:
Voraussetzung ist ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium, das heißt ein Master ist immer ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss.
Es gibt drei Typen von Masterstudiengängen: der konsekutive Studiengang, der fachlich auf ein Bachelorstudium aufbaut; der nicht-konsekutive Studiengang, der keinen Bachelorbezug hat und der weiterbildende Master, dieser setzt neben einen Bachelorabschluss berufspraktische Erfahrung voraus. Der akademische Grad Master berechtigt zur Promotion. Beim konsekutiven Masterstudiengang beträgt die Regelstudienzeit ca. 2-4 Semester.
Staatsexamen:
Ist ein Abschluss der vom Staat gewährt wird, da diese Ausbildung im öffentlichen Interesse liegt. Dabei wird das erste Staatsexamen seit der Studienreform 2003 inzwischen an der Hochschule abgenommen und erst das zweite Staatsexamen erfolgt dann vom Staat. Dazwischen liegt eine praxisnahe Phase, in der man Referendariat ablegt. Die Regelstudienzeit beträgt für Lehramt 6-9 Semester, für Medizin 10-12 Semester und für Juristen 9 Semester. Es besteht danach die Möglichkeit zu promovieren.
Diplom:
Dieser Abschluss ist für fast alle, bis auf die Geisteswissenschaften, Standard. Allerdings erfolgt gerade eine Umstellung zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Ein Diplom ohne Zusatz bezeichnet den Abschluss an einer Hochschule, mit dem Zusatz PH eine Pädagogische Hochschule, mit FH ist der Abschluss an einer Fachhochschule gemeint und mit BA die Berufsakademien. Die Regelstudienzeit beträgt an der Berufsakademie 6 Semester, an der Fachhochschule 8 Semester und an der Uni, PH oder Kunst- und Musikhochschule bis zu 10 Semester. Eine Promotion ist nach Abschluss des Diploms möglich.
Magister:
Ist der übliche Abschluss für Geisteswissenschaften, bei dem meist 2 Fächer-ein Haupt- und ein Nebenfach studiert werden. Wie auch das Diplom wird der Magister inzwischen mehr und mehr durch den Bachelor/Master abgelöst. Das Magister Studium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor sondern ist eher wissenschaftlich orientiert. Dabei hat die Möglichkeit einer breiten Fächerkombination. Dabei haben die Studenten das ziel sich auf ein bestimmtes Einsatzgebiet vorzubereiten, wie die Tätigkeit im Hochschul-, Verlagswesen oder im Freizeit- und Medienbereich sowie Erwachsenen- und Weiterbildung. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester und es kann eine Promotion angeschlossen werden.
Welche Hochschule?
Universität:
Universitäten dienen nicht nur der Ausbildung sondern auch im großen Umfang der Forschung. Sie sind meist sehr groß und können somit auch einen breiten Katalog an Fächern anbieten. Auch bieten sie kulturelle, politische und sportliche Hochschulgruppen an, in denen man seine Interessen verfolgen kann. Studienbeginn ist meist das Wintersemester, in Ausnahmen auch das Sommersemester.
Fachhochschule:
Diese sind eher auf die Wissensvermittlung gerichtet und nicht auf Forschung. Daher wird hier auch eine anwendungsorientiertere Ausbildung als zum Beispiel Universitäten geboten. Weswegen im Studium meist ein bis zwei Praxissemester enthalten sind. Voraussetzung ist meist zusätzlich zum Abitur ein fachbezogenenes Vorpraktikum, daneben werden auch eine fachspezifische Berufsausbildung oder eine einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachhochschulreife anerkannt. Auch hier beginnt das Studium zum Wintersemester.
Berufsakademie:
Bieten ausschließlich kooperative Studiengänge an, das heißt der Studien bzw. Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einer Firma ab und belegt dazu parallel einen dreijährigen Studiengang an der Berufsakademie, in der die Theorie vermittelt wird. Hier ist einen anschließenden Promotion nicht möglich. Das Studium beginnt i.d.R. Nur im September bzw. Oktober.
Welcher Standort?
Hier sollte nicht zählen, wie weit man von zu Hause wegziehen muss, sondern Dinge, wie die Stadt in die man zieht, schließlich sollte man sich hier wohl fühlen.
Welche Uni, FH oder Berufsakademie nun welche Vorzüge bietet kann man in einem Uni-Ranking nachlesen. Hier haben Studenten ihre Hochschule sowie die Professoren bewertet. Das sind meist individuelle Beurteilungen und keine objektiven Einschätzung aber so kann man sich einen ersten Eindruck verschaffen.
ZVS:
Sie hat die Aufgabe die Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in einem Auswahlverfahren zu vergeben.
Dienstag, 25. November 2008
Übersicht der Studienkosten
Der Beginn eines Studium ist oft mit dem Auszug aus dem Elternhaus gekennzeichnet. Damit sind erhebliche Kosten verbunden, die einem im ersten Moment nicht so deutlich bewusst sind. Wenn man nun auf einen Studienkredit angewiesen ist, sollte man wissen wie viel Geld man denn eigentlich benötigt. Dazu werden anschließend hier Posten aufgeführt, die einen kleinen Überblick über die Lebenserhaltungskosten bieten sollen. Die angegebenen Werte beruhen auf Mittelwerte und beziehen sich auf die Studie des Deutschen Studentenwerkes von 2006.
Die Ausgaben für die Miete betragen durchschnittlich 266 € im Monat. Dabei kommt es auf die gewählte Wohnform an. Das Wohnheim bietet immer noch die günstige Variante zu wohnen an, dort liegen die Kosten durchschnittlich bei ca. 201 €. Eine eigene Wohnung ist zwar toll aber auch die teuerste Variante mit durchschnittlich 316 € Miete im Monat. Auch die Entscheidung, wo man studiert schlägt sich auf die Mietkosten nieder. Die alten Bundesländern liegen in den Mietkosten immer noch über den neuen Bundesländern. Außerdem sind die Mieten in Großstädten, wie München und Hamburg oft 2,5 mal so teuer als im ländlichen Raum.
Nach der Miete kommt gleich die Frage nach den Kosten für Ernährung und Kleidung. Für Nahrung geben Studenten im Durchschnitt zwischen 80 € und 200 € aus. Und die Kosten für Kleidung liegen dann noch mal bei durchschnittlich 50 €.
Wenn nun die Grundbedürfnisse bezahlt sind kommen auch noch Ausgaben für Lernmittel auf die Studenten zu. Diese liegen im Durchschnitts bei 35 €. Hier gibt es allerdings gravierende Unterschiede in den Studienrichtungen. Studierende der Zahnmedizin und des Studienbereichs „Bildende Kunst, Gestaltung, Graphik, Design, neue Medien“ geben mit durchschnittlich 77 € bzw. 57 € das meiste Geld für Lernmittel aus. Gefolgt von den Studienfächern Architektur (54 €), Rechtswissenschaftler und Veterinärmediziner (47 €), Humanmedizinern (44 €), Wirtschaftswissenschaften (33 €), Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften (30 €).
Des Weiteren darf man die Ausgaben für Fahrtkosten nicht unterschätzen. Hier muss man sich entscheiden, will man sich mit dem Auto fortbewegen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Ausgaben für ein Auto belaufen sich durchschnittlich auf 119 € im Monat und die der öffentlichen Verkehrsmittel (inklusive Semesterticket) auf monatlich 35 €.
Nun kommen auch Kosten für Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente auf einem zu. Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind noch über ihre Eltern pflichtversichert und damit Beitragsbefreit. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ab 25 Jahre liegt bei momentan 54,78 €.
Die Ausgaben für Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren liegen bei ca. 43 € und die für Freizeit, Kultur und Sport liegen bei ca. 62 € im Monat.
Beiträge an die Hochschule, wie Ausgaben für Einschreibung und Rückmeldung belaufen sich im Durchschnitt auf 141 € pro Semester. Hier muss allerdings beachtet werden, dass inzwischen an einigen Hochschulen in einigen Bundesländern Studiengebühren zu entrichten sind und diese können sich auf bis zu 500 € im Semester belaufen. Bei privaten Hochschulen sind diese Beträge noch bei Weitem höher.
Wenn man diese einzelnen Kosten nun zusammen rechnet, kommt man im Monat auf einen durchschnittlichen Betrag von im besten Fall ca. 567 € bis 645 € betragen. Zu beachten gilt, dass es sich hier nur um Durchschnittswerte handelt und sich die individuelle Situation erheblicht davon unterscheiden kann.
Die Ausgaben für die Miete betragen durchschnittlich 266 € im Monat. Dabei kommt es auf die gewählte Wohnform an. Das Wohnheim bietet immer noch die günstige Variante zu wohnen an, dort liegen die Kosten durchschnittlich bei ca. 201 €. Eine eigene Wohnung ist zwar toll aber auch die teuerste Variante mit durchschnittlich 316 € Miete im Monat. Auch die Entscheidung, wo man studiert schlägt sich auf die Mietkosten nieder. Die alten Bundesländern liegen in den Mietkosten immer noch über den neuen Bundesländern. Außerdem sind die Mieten in Großstädten, wie München und Hamburg oft 2,5 mal so teuer als im ländlichen Raum.
Nach der Miete kommt gleich die Frage nach den Kosten für Ernährung und Kleidung. Für Nahrung geben Studenten im Durchschnitt zwischen 80 € und 200 € aus. Und die Kosten für Kleidung liegen dann noch mal bei durchschnittlich 50 €.
Wenn nun die Grundbedürfnisse bezahlt sind kommen auch noch Ausgaben für Lernmittel auf die Studenten zu. Diese liegen im Durchschnitts bei 35 €. Hier gibt es allerdings gravierende Unterschiede in den Studienrichtungen. Studierende der Zahnmedizin und des Studienbereichs „Bildende Kunst, Gestaltung, Graphik, Design, neue Medien“ geben mit durchschnittlich 77 € bzw. 57 € das meiste Geld für Lernmittel aus. Gefolgt von den Studienfächern Architektur (54 €), Rechtswissenschaftler und Veterinärmediziner (47 €), Humanmedizinern (44 €), Wirtschaftswissenschaften (33 €), Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften (30 €).
Des Weiteren darf man die Ausgaben für Fahrtkosten nicht unterschätzen. Hier muss man sich entscheiden, will man sich mit dem Auto fortbewegen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Ausgaben für ein Auto belaufen sich durchschnittlich auf 119 € im Monat und die der öffentlichen Verkehrsmittel (inklusive Semesterticket) auf monatlich 35 €.
Nun kommen auch Kosten für Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente auf einem zu. Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind noch über ihre Eltern pflichtversichert und damit Beitragsbefreit. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ab 25 Jahre liegt bei momentan 54,78 €.
Die Ausgaben für Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren liegen bei ca. 43 € und die für Freizeit, Kultur und Sport liegen bei ca. 62 € im Monat.
Beiträge an die Hochschule, wie Ausgaben für Einschreibung und Rückmeldung belaufen sich im Durchschnitt auf 141 € pro Semester. Hier muss allerdings beachtet werden, dass inzwischen an einigen Hochschulen in einigen Bundesländern Studiengebühren zu entrichten sind und diese können sich auf bis zu 500 € im Semester belaufen. Bei privaten Hochschulen sind diese Beträge noch bei Weitem höher.
Wenn man diese einzelnen Kosten nun zusammen rechnet, kommt man im Monat auf einen durchschnittlichen Betrag von im besten Fall ca. 567 € bis 645 € betragen. Zu beachten gilt, dass es sich hier nur um Durchschnittswerte handelt und sich die individuelle Situation erheblicht davon unterscheiden kann.
Arten von Studienkrediten
Es gibt nicht nur den einen Studentenkredit sondern auch Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen im Auftrag der Länder.
Bayrische Studienbeitragsdarlehen
Da in Bayern seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zwischen 300 und 500 Euro zu zahlen sind, wird den Studenten seitdem auch das zinsgünstige bayrische Studienbeitragsdarlehen angeboten. Die Beiträge werden nicht an die Studierenden sondern direkt an die Hochschule überwiesen.
Man kann es elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung beantragen. Voraussetzung ist, dass man deutscher Staatsbürger, EU Mitgliedsstaatsbürger, Familienangehöriger von EU- oder EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland oder Bildungsinländer ist, dass heißt Ausländer die ihre Hochschulgangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studium und einer Karenzzeit von bis zu 24 Monaten.Wenn man bereist Bafög bekommt, gibt es allerdings eine Verschuldungsobergrenze von 15000Euro. Das heißt, wenn man darüber liegt bekommt man den Rest des Darlehens auf Antrag erlassen.
Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Auch Niedersachsen vergibt ein Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung über das Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Antragsberechtigt sich auch hier Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren nahen Familienangehörigen, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose die ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben. Voraussetzung ist auch hier das es sich um ein Erststudium handelt, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Der Umfang beträgt 500 Euro je Semester oder 333 Euro pro Trimester für die Dauer der Regelstudienzeit plus bei begründeten Antrag zuzüglich 4 Semester. Ausgezahlt wird der Betrag halbjährig. Den Antrag können sie bei der NBank stellen, Kreditgeber ist allerdings auch hier die KfW. Auch hier werden keine Sicherheiten verlangt und es ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers.
Studiengebührendarlehen-Saarland
Das Saarland hat zum Wintersemester 2007/2008 ebenfalls Studiengebühren eingeführt und diese zur Sozialverträglichkeit mit einem Darlehensangebot für Studenten flankiert. Wie in Bayern und Niedersachsen auch, geschieht die Studiengebührenfinanzierung elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom gewählten Studiengang. Berechtigt ist jeder der das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, EU-Bürger und Bürger der EWR ist sowie Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürger, heimatlose Ausländer und Bildungsinländer. Die Auszahlungszeit beläuft sich auf die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester. Über Fortführung oder Unterbrechung der Auszahlung kann jedes Semester neu entschieden werden.
Sozial verträglich ist das Darlehen in der Hinsicht, dass es erst nach einer Karenzphase von 24 Monaten zurück gezahlt werden muss und auch nur dann wenn ein Mindesteinkommen von 1060 Euro netto vorhanden ist, Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell gewählt werden und für BAFöG - Empfänger gilt, dass eine Rückzahlungsgrenze von 15000Euro besteht. Alles was darüber hinaus geht wird erlassen. Eine Darlehensberechtigung sowie Informationen über den genauen Ablauf bekommen Sie von Ihrer Hochschule.
Bayrische Studienbeitragsdarlehen
Da in Bayern seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zwischen 300 und 500 Euro zu zahlen sind, wird den Studenten seitdem auch das zinsgünstige bayrische Studienbeitragsdarlehen angeboten. Die Beiträge werden nicht an die Studierenden sondern direkt an die Hochschule überwiesen.
Man kann es elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung beantragen. Voraussetzung ist, dass man deutscher Staatsbürger, EU Mitgliedsstaatsbürger, Familienangehöriger von EU- oder EWR-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland oder Bildungsinländer ist, dass heißt Ausländer die ihre Hochschulgangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studium und einer Karenzzeit von bis zu 24 Monaten.Wenn man bereist Bafög bekommt, gibt es allerdings eine Verschuldungsobergrenze von 15000Euro. Das heißt, wenn man darüber liegt bekommt man den Rest des Darlehens auf Antrag erlassen.
Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Auch Niedersachsen vergibt ein Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung über das Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Antragsberechtigt sich auch hier Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren nahen Familienangehörigen, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose die ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben. Voraussetzung ist auch hier das es sich um ein Erststudium handelt, das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Der Umfang beträgt 500 Euro je Semester oder 333 Euro pro Trimester für die Dauer der Regelstudienzeit plus bei begründeten Antrag zuzüglich 4 Semester. Ausgezahlt wird der Betrag halbjährig. Den Antrag können sie bei der NBank stellen, Kreditgeber ist allerdings auch hier die KfW. Auch hier werden keine Sicherheiten verlangt und es ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers.
Studiengebührendarlehen-Saarland
Das Saarland hat zum Wintersemester 2007/2008 ebenfalls Studiengebühren eingeführt und diese zur Sozialverträglichkeit mit einem Darlehensangebot für Studenten flankiert. Wie in Bayern und Niedersachsen auch, geschieht die Studiengebührenfinanzierung elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom gewählten Studiengang. Berechtigt ist jeder der das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat, EU-Bürger und Bürger der EWR ist sowie Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürger, heimatlose Ausländer und Bildungsinländer. Die Auszahlungszeit beläuft sich auf die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester. Über Fortführung oder Unterbrechung der Auszahlung kann jedes Semester neu entschieden werden.
Sozial verträglich ist das Darlehen in der Hinsicht, dass es erst nach einer Karenzphase von 24 Monaten zurück gezahlt werden muss und auch nur dann wenn ein Mindesteinkommen von 1060 Euro netto vorhanden ist, Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell gewählt werden und für BAFöG - Empfänger gilt, dass eine Rückzahlungsgrenze von 15000Euro besteht. Alles was darüber hinaus geht wird erlassen. Eine Darlehensberechtigung sowie Informationen über den genauen Ablauf bekommen Sie von Ihrer Hochschule.
Erforderliche Angaben beim Darlehensantrag
1. Zur Person
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer, Ausstelldatum des Ausweises, Ausweisgültigkeit, Ausweistyp (Personalausweis, ausländisches Dokument, Reisepass, sonstiges inländisches Dokument), ausstellende Behörde
- Straße, Postleitzahl, Ort, Staat
- Telefonnummer mit Vor- und Zuwahl
- freiwillig Angaben: alternative Telefonnummer, E-Mail Adresse, Postanschrift soweit abweichend vom Erstwohnsitz, Anschrift der Eltern
- Bankleitzahl, Kontonummer, Einzugsermächtigung
- Hochschule, hier muss geprüft werden welche Hochschule mit welchem Kredit gefördert wird
- Matrikelnummer oder Bewerbernummer
- erstes Studienfach
- aktuelles Hochschulsemester zu Förderbeginn
- bisherige beitragsfreie Semester oder Urlaubssemester
- angestrebter Abschluss, wie Bachelor, Diplom, Magister, Master, Staatsexamen, sonstiger Hochschulabschluss
- Erklärung, dass sie noch keinen Hochschulabschluss bisher gemacht haben
- Beginn der ersten Auszahlung (z.B. SS 2009)
Montag, 24. November 2008
Häufig gestellte Fragen
1. Wer kann ein Studentenkredit beantragen?
- Deutsche und ihre Angehörigen 1.Grades wohnhaft in Deutschland
- EU-Bürger und deren Angehörige 1.Grade wohnhaft in Deutschland
- EWR-Bürger
- immatrikulierte Studenten an einer deutschen Hochschule oder einer anderen anerkannten Hochschule
- es muss sich um ein Erststudium handeln, oder
- ein konsekutives oder nicht-konsekutives Masterstudium
- diese kann variabel von Ihnen festgesetzt werden, bis zu einer monatlichen Rate von 650Euro
- flexible gestaltbar bis zu 34 Jahren
- wird bis zu 5 Jahre ausbezahlt, kann um 4 Semester verlängert werden
- die Tilgungsphase kann bis zu 25 Jahren gehen
- bei der KfW-Förderbank unter dem Online-Kredit-Portal
- bei Ihrer Hausbank
- Sie müssen die Darlehenssummer plus Zinsen zurück zahlen
- nach einer Karenzphase von 18 bis zu 23 Monaten
- für ein eventuell erforderliche Mitwirkung des Vertriebspartners wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 238 Euro fällig
- richtet sich nach dem Effektivzinssatz der KfW-Förderbank
- es wird ein maximaler Zinssatz für 15 Jahre garantiert
- die Zinsen sind variabel und werden halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst
- der Zinssatz wird mit dem monatlichen Auszahlungbetrag verrechnet
- es gibt die Möglichkeit eines Zinsaufschub
- ein Studienfachwechsel ist folgenlos aber der KfW mitzuteilen
- bei verspätetem Einreichen von erforderlichen Dokumenten, wie dem Leistungsnachweis oder der Studienbescheinigung
- auf Wunsch des Darlehensnehmers
- negative Bonitätsauskunft (wie zum Beispiel bei Privatinsolvenz oder Haft)
- dann wird die Auszahlung gestoppt
- Ja, in den Beratungszentren der KfW
- gültige Studienbescheinigung
- Personalausweis, oder sonstiges amtliches Ausweisdokument
- Kontoverbindungsdaten über ein Konto in Deutschland
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